Mitgliedschaft
Der erhöhte oder ermäßigte Beitrag wird im Beitragsjahr
nach der Vollendung des 18. bzw. 70 Lebensjahres fällig.
Der erhöhte oder ermäßigte Beitrag wird im Beitragsjahr Mitgliedschaft
nach der Vollendung des 18. bzw. 70 Lebensjahres fällig.